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Inland (GDT): RegelbetriebAusland (ADRG): Regelbetrieb
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Einsatzkräfte üben das Verladen eines Großtiers in den Anhänger
Bundesverband GDT e.V.

Ausbildung

Qualität und Kompetenz sichern durch einheitliche und qualifizierte Aus- und Fortbildungen.

StartAusbildung

Ein Standard für alle Mitglieder

Alle Tierunfallsanitäter der Verbandsmitglieder sind nach dem hohen Standard des Verbandes ausgebildet und nehmen fortwährend an spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Der Verband stellt zudem sicher, dass alle Rettungswagen seiner Mitglieder über eine gleiche Grundausstattung und Qualität verfügen – damit im Einsatz überall dieselbe professionelle Versorgung gewährleistet ist.

Tierunfallsanitäter-Ausbildung
Einheitliche, qualifizierte Ausbildung nach Verbandsstandard für alle Einsatzkräfte.
Fort- und Weiterbildung
Kontinuierliche, spezifische Fortbildungsmaßnahmen – von der Erstversorgung bis zur Großtierrettung.
Einheitliche Grundausstattung
Gleiche Ausstattung und Qualität aller Tierrettungswagen im Verband.
Gemeinsame Übungen
Verbandsweite Übungen für Großschadenslagen und Katastropheneinsätze.
Theorieschulung angehender Tier-Unfallsanitäter im Schulungsraum
Praktische Ausbildung: Zwei Einsatzkräfte versorgen ein Tier

Die Ausbildungsstufen im Verband

Aufeinander aufbauende Qualifikationen – vom Einstieg bis zur Führungsausbildung (Auszug):

1
Tierrettungshelfer
Der Einstieg: Grundlagen der Tierrettung und Unterstützung der Sanitäter im Einsatz.
2
Tierunfallsanitäter
Qualifizierte Erstversorgung verletzter und erkrankter Tiere nach Verbandsstandard.
3
Tierrettungssanitäter
Erweiterte notfallmedizinische Ausbildung für den Einsatzalltag.
4
AnimalParamedic
Die höchste medizinische Qualifikationsstufe im Verband.
5
Fachausbildung Großtierrettung
Technische Rettung von Pferden und Rindern mit Spezialgerät.
6
Modul Katastrophenschutz
Vorbereitung auf Großschadenslagen und Einsätze im Katastrophenfall.
7
Funk
Sprechfunkausbildung für die Kommunikation im Einsatz.
8
Zug- und Gruppenführer
Führungsausbildung in Anlehnung an die KatS-DV 100.
Weitere Aufgaben des Bundesverbandes
Gründungsunterstützung →